_, dass der Beschuldigte ihr am 24. Oktober 2017, bevor die Storenbauer am Mittag das Wohnzimmer der Attikawohnung betreten hätten (pag. 261, Z. 38 f.), ihr gesagt habe, er würde dem Chef sagen, dass sie schlechte Arbeit verrichte (pag. 261, Z. 27). Sie habe in diesem Zeitpunkt das Gefühl gehabt, der Beschuldigte hätte die temporär Angestellten hierarchisch unter sich und rapportierte dem Chef über deren Arbeitsleistungen (pag. 261, Z. 23 f.). Diese Drohung habe auf sie Eindruck gemacht, sie sei auf die Stelle angewiesen gewesen (pag. 262, Z. 3). Letztlich habe sie gemeinsam mit der Strafklägerin E.___