016, Z. 68 f.). An der Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft vom 14. August 2018 sagte sie aus, der Beschuldigte habe ihr zu verstehen gegeben, dass sie schnellstmöglich «weg» wäre, wenn sie jemandem von den Vorfällen vom 24. Oktober erzählen würde (pag. 023, Z. 135 f.). Sie habe diese Drohung im ersten Moment ernst genommen, da sie jung und auf das Geld angewiesen gewesen sei und wohl nicht sogleich eine neue Arbeitsstelle gefunden hätte (pag. 023, Z. 139 f.). Auf Frage, ob sie die Äusserungen des Beschuldigten gemäss ihren Schilderungen (pag.