32 habe beeinflussen lassen. In diesem Sinne hat die Vorinstanz anlässlich der Hauptverhandlung auch den Vorbehalt angebracht, den in Ziff. I.2. der Anklageschrift angeklagten Sachverhalt als versuchte Nötigung zu würdigen (pag. 247). 12.3 Würdigung durch die Kammer 12.3.1 Aussagen der Strafklägerin C.________ Die Strafklägerin C.________ sagte an der Einvernahme vor der Polizei am 1.