_ die treibende Kraft für die Meldung bei der Polizei. Wenn sie – hypothetisch – die Motivation gehabt hätte, den Beschuldigten fälschlicherweise zu bezichtigen, und hierzu sogar die Strafklägerin C.________ miteingespannt hätte, dann hätte sie schwerwiegendere Vorwürfe erhoben als die zur Diskussion stehenden. In diesem Fall wären auch gleiche oder zumindest ähnliche Anschuldigungen der Beiden zu erwarten gewesen, zumal sie nur rund eine Stunde Zeit zur Abstimmung ihrer Aussagen gehabt hätten.