Als erste Reaktion habe der Projektleiter über die Vorwürfe der Strafklägerin E.________ sogar gelacht (pag. 028, Z. 106). Nach diesem Vorkommnis ist es naheliegend, dass die Strafklägerin E.________ sich nur gemeinsam mit einer weiteren Person bei der Polizei melden wollte. Sie sagte vor der Kammer auch glaubhaft aus, dass sie sich zu zweit sicherer fühlen würde (pag. 505, Z. 38 f.). Nach diesem Erlebnis sprach sie die Strafklägerin C.________, nachdem die Beiden sich bei der Arbeit kennengelernt hatten, auch sogleich auf deren Arbeitserfahrungen mit dem Beschuldigten an (pag. 029, Z. 151 f.; dazu übereinstimmend die Aussagen der Strafklägerin C.________: pag. 016, Z. 016, Z. 74 f.).