Im Vergleich mit den angeblichen Vorteilen, welche die Bezichtigung des Beschuldigten für die Strafklägerinnen haben soll, überwiegen die Nachteile deutlich. Der Grund für das gemeinsame Kontaktieren der Polizei ist auf die vorgängigen Erfahrungen der Strafklägerin E.________ zurückzuführen. Sie meldete die Vorkommnisse mit dem Beschuldigten bereits am 16. oder 17. August 2017 dem damaligen Projektleiter T.________ (pag. 028, Z. 102 ff.). Auf diese Meldung hin habe sie nicht mehr auf denselben Baustellen wie der Beschuldigte arbeiten müssen. Weitere Konsequenzen habe die Meldung jedoch nicht gehabt. Als erste Reaktion habe der Projektleiter über die Vorwürfe der Strafklägerin E._____