Das Foto nahm der Beschuldigte am 25. Oktober 2017 um 08:47 Uhr auf (pag. 008). Um 09:45 Uhr am selben Tag, also knapp eine Stunde später, machten die Strafklägerinnen Meldung bei der Polizei (pag. 003). Wenn sie in dieser kurzen Zeit ihre Vorwürfe gegen den Beschuldigten erfunden hätten, wäre zu