060, Z. 383 f.). Nachdem der Arbeitseinsatz der Strafklägerin E.________ durch die I.________(AG) beendet wurde, habe diese behauptet, der Beschuldigte sei dafür verantwortlich (pag. 059, Z. 37 f.). Alle hätten reklamiert, dass die Strafklägerin E.________ nicht gut gearbeitet habe und dafür mache sie den Beschuldigten jetzt fertig (pag. 060, Z. 366 f.). Weiter mutmasste der Beschuldigte, die Strafklägerinnen seien auf eine Festanstellung bei der I.________(AG) aus gewesen und hätten ihn zu diesem Zweck aus dem Weg haben wollen (pag. 073, Z. 303; pag. 513, Z. 36).