Würdigung durch die Kammer 11.3.1 Falsche Anschuldigung durch die Strafklägerinnen E.________ und C.________? Vorab ist aufgrund der wiederholten dahingehenden Aussagen des Beschuldigten darauf einzugehen, ob die Strafklägerinnen ihre Vorwürfe erfunden haben könnten und was für Gründe sie dafür gehabt hätten. Als mögliche Motivation mutmasste der Beschuldigte, sie hätten gedacht, er habe ihre Arbeitsleistung als mangelhaft beurteilt (pag. 060, Z. 382 f.). Das habe er aber nicht getan (pag. 060, Z. 383 f.).