indem sich der Beschuldige, nachdem er gegenüber seiner (Maler-) Arbeitskollegin C.________ geäussert hatte, dass «er sie einmal ausprobieren und ihre Muschi schlecken 26 wolle» (Ziff. 1.3. [recte: 1.5]), plötzlich auf die auf dem Rücken liegende Privatklägerin [recte: Strafklägerin] legte, sich mit seinem ganzen Gewicht rhythmisch auf ihr bewegte und sie dadurch tätlich sexuell belästigte. 1.7 Am 24.10.2017 in J.________, Baustelle Y.________, zN C.________