indem der Beschuldigte seiner (Maler-) Arbeitskollegin C.________, die sich zwecks Abdecken der Fassade in der Hocke befand, unvermittelt hinten in deren Hose griff und ihren Po anfasste und sie dadurch tätlich sexuell belästigte. 1.4 Am 24.10.2017 in J.________, Baustelle Y.________ , zN C.________ indem der Beschuldigte seiner (Maler-) Arbeitskollegin C.________, die sich in der Mittagspause hingelegt hatte, unvermittelt an ihre Brüste (über ihrem Pullover) fasste und sie dadurch sexuell belästigte.