24 10.4.2 Zusammenfassung der Aussagen von G.________ Bei der delegierten Einvernahme vor der Polizei vom 22. Januar 2018 sagte G.________ aus, er kenne den Beschuldigten von der gemeinsamen Zeit bei der I.________(AG), wobei er ungefähr im Jahr 2013/2014 sein Vorgesetzter gewesen sei, bevor er im Jahr 2016 in eine andere Firma gewechselt habe (pag. 048, Z. 23 ff.) und von da an mit dem Beschuldigten keinen Kontakt mehr gehabt habe (pag. 050, Z. 128 f.). Er kenne die Strafklägerin E.________, nicht jedoch die Strafklägerin C.___