045, Z. 31 f.). Möglicherweise, so H.________, hätten die Strafklägerinnen E.________ und C.________ die Vorwürfe aus Rache erhoben, weil der Beschuldigte, der streng, jedoch fair sei, sie zur Arbeit angetrieben habe (pag. 045, Z. 33 f.). Er habe mitbekommen, dass der Beschuldigte die Strafklägerin E.________ gelegentlich mit Shakira angesprochen habe, ihr etwa gesagt habe «Hey Shakira, komm du musst schaffen» (pag. 045, Z. 51; pag. 046, Z. 69). Die Strafklägerin E.______