267, Z. 4-6). Kritik sei zwar vorgekommen, sie könne damit aber auch umgehen, wenn sie berechtigt sei (pag. 505, Z. 16 ff.). Auf Frage, was sie vom vorliegenden Strafverfahren erwarte, antwortete sie, es gehe ihr darum, dass niemandem mehr gleiches passiere, wie ihr (pag. 506, Z. 22 ff.). 10.3.2 Würdigung der Aussagen der Strafklägerin E.________ Die Vorinstanz würdigte die Aussagen der Strafklägerin E.________ ebenfalls korrekt und die Kammer schliesst sich diesen Erwägungen an (Ziff. III.6.3.2 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 324). Die Aussagen der Strafklägerin E.___