255, Z. 32 ff.). Vor der Kammer sagte die Strafklägerin E.________ aus, die Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten sei unangenehm gewesen und habe einen gewissen «faulen Geschmack» hinterlassen (pag. 504, Z. 32). Die Vorfälle lägen schon lange zurück und sie versuche, diese zu verdrängen, könne sich aber noch an die Aussagen des Beschuldigten betreffend Pornofigur erinnern (pag. 504, Z. 37 ff.). Die Frage, ob er sie über ihr Sexualleben mit ihrem Freund ausgefragt habe, bestätigte sie (pag. 505, Z. 2). Sie verneinte, dass der Beschuldigte sie ständig kritisiert habe (pag. 505, Z. 12), wie dieser wiederholt behauptete (pag. 267, Z. 4-6).