039, Z. 149 ff.). Vor der Vorinstanz sagte die Strafklägerin E.________ erneut aus, dass der Beschuldigte ihr bei der Baustelle O.________ (Baustelle), in K.________ gesagt habe, wenn sie mehr Brüste hätte und «weniger Arsch» so hätte sie die perfekte Pornofigur (pag. 255, Z. 30 f.). Auf der gleichen Baustelle habe der Beschuldigte sie auch zu ihrem Sexualleben mit ihrem Freund ausgefragt und ihr gesagt, wenn man mit ihr zusammen sei, dann müsse man Sex mit ihr haben (pag. 255, Z. 32 ff.).