Darauf seien Anmachen und perverse Sprüche vom Beschuldigten gefolgt, so etwa, wann sie ihr erstes Mal gehabt habe, ob sie noch Jungfrau sei (pag. 028, Z. 72 f.). Ihr sei aufgefallen, dass der Beschuldigte immer mit ihr habe zusammenarbeiten wollen. Wenn sie zu Dritt auf der Baustelle gewesen seien, habe der Beschuldigte die Arbeit so aufgeteilt, dass er mit ihr zusammenarbeiten könne (pag. 028, Z. 59 ff. und Z. 65 ff.). An einem Tag, nachdem der Beschuldigte mit seinen Eroberungen geprahlt hatte, habe er begonnen, sich über die Figur der Strafklägerin E._____