Da der Beschuldigte der einzige Festangestellte unter mehreren temporär Angestellten war, sei er gewissermassen hierarchisch übergeordnet gewesen (pag. 027, Z. 46 f.). Auf der Baustelle U.________ habe der Beschuldigte bereits in ihrer ersten Arbeitswoche begonnen, Sprüche zu machen, welche die Strafklägerin zunächst nicht ernst genommen habe (pag. 027, Z. 51 ff.). Der Beschuldigte habe sie gefragt, weshalb sie keinen Freund habe, sie sehe doch so gut aus (pag. 028, Z. 57 f.). Darauf seien Anmachen und perverse Sprüche vom Beschuldigten gefolgt, so etwa, wann sie ihr erstes Mal gehabt habe, ob sie noch Jungfrau sei (pag.