18 Augenscheinlich begann die Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 14. August 2018 nach entsprechender Rechtsbelehrung und Frage, in welchem Verhältnis sie zum Beschuldigten stehe, sogleich mit der Frage, ob sie ihre bisherigen Aussagen bestätigen könne (pag. 021, Z. 49 f.). Dies bejahte sie (pag. 021, Z. 51). Darauf folgte der Vorhalt eines Teils ihrer bisherigen Aussagen vor der Polizei (pag. 021, Z. 53 ff.), die sie wiederum bestätigte.