502, Z. 25 ff.). Sie erklärte sich bereit, gegebenenfalls eine Vereinbarung mit dem Beschuldigten zu schliessen und gestützt darauf ihren Strafantrag wegen sexueller Belästigung zurückzuziehen (pag. 502, Z. 39 ff.). 10.2.2 Würdigung der Aussagen der Strafklägerin C.________ Der Würdigung der Vorinstanz (Ziff. III.6.3.3 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 324 ff.) schliesst sich die Kammer mit Ausnahme des nachfolgenden Vorbehalts betreffend ihre Aussagen vor der Staatsanwaltschaft an.