500, Z. 26 ff.). Sein Gewicht habe ihr Schmerzen bereitet (pag. 500, Z. 27 f.). Auf ihre Aufforderung, aufzuhören, habe er nur gelächelt und gesagt, es sei doch nur Spass (pag. 500, Z. 28 f.). Auf Frage, was an diesem Tag sonst noch vorgefallen sei, antwortete sie, dass der Beschuldigte ihr auf dem Gerüst von hinten in die Hose an das Gesäss gefasst habe (pag. 500, Z. 38 ff.). An den ersten vier Tagen ihrer Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten, habe dieser sie mehrmals verbal belästigt, diese Vorfälle sind jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens (pag. 501, Z. 4).