269, Z. 35-37), sagte sie aus, dass ein solcher Vorfall nicht passiert sei (pag. 500, Z. 12). Die Gerüstladen seien meist bündig mit dem Balkon, da könne man gar nicht hinüberspringen (pag. 500, Z. 12 f.). Daran, dass sie sich in der Mittagspause des 24. Oktober 2017 hingelegt habe, könne sie sich noch gut erinnern, sie habe damals starke Kopfschmerzen gehabt (pag. 500, Z. 17 f.). Sich über Mittag kurz hinzulegen sei normal, wenn man die Gelegenheit dazu habe (pag. 500, Z. 22; pag. 503, Z. 10). Der Beschuldigte sei neben sie gekommen, habe begonnen, sie zu befummeln und sei dann auf sie gelegen (pag. 500, Z. 26 ff.).