259, Z.41 f.). Am Mittag seien sie gemeinsam in der Attikawohnung gewesen und sie habe sich hingelegt, weil es ihr nicht gut gegangen sei (pag. 260, Z. 3 f.). Daraufhin sei der Beschuldigte gekommen und habe angefangen sie zu streicheln, wobei sie eine streichende Bewegung leicht unterhalb des linken Schlüsselbeins vorzeigte (pag. 260, Z. 3 ff.). Weiter habe er sie auch am Bein angefasst (pag. 260, Z. 21). Er habe gewollt, dass auch sie ihn anfasse (pag. 260, Z. 21). Sie habe ihm gesagt, er solle damit aufhören, jedoch sei es in der Folge dazu gekommen, dass der Beschuldigte auf sie