016, Z. 64 f.). Der Beschuldigte hätte ihr auch gesagt, dass er sich beim Chef über ihre Arbeit beklagen würde, wenn sie diesem von den Vorfällen berichten würde (pag. 016, Z. 65 f.). In der Folge habe sie die Sprüche den Rest des Tages über sich ergehen lassen. Am darauffolgenden Tag, also am 25. Oktober 2017, sei sie, erneut zusammen mit dem Beschuldigten, auf der Baustelle beim Theater in K.________ gewesen, wo sie die Strafklägerin E.________ kennengelernt habe (pag. 016, Z. 71 ff.). Bei dieser Baustelle seien keine weiteren Vorkommnisse zu vermerken, weil es dort zu viele Leute gehabt habe (pag. 016, Z. 100).