16 schrien, dass er ihr wehtue und weggehen solle (pag. 015, Z. 57 f.). Zu diesem Zeitpunkt sei es schon fast 13:00 Uhr gewesen und die Beiden hätten wieder zur Arbeit gemusst (pag. 015, Z. 59). Aufgrund hoher Arbeitsauslastung habe der Beschuldigte am Nachmittag gewissermassen keine Zeit mehr für weitere tätliche Belästigungen gehabt, jedoch sei es verbal weitergegangen. Der Beschuldigte habe wiederholt gesagt, er wolle «ihre Muschi lecken» (pag. 016, Z. 62 f.). Sie habe mehrmals gesagt, er solle das sein lassen, wobei sie zweifle, ob sie dies ausreichend resolut getan hätte (pag. 016, Z. 64 f.).