Aufgrund starker Kopfschmerzen habe sie sich auf den Boden des Wohnzimmers gelegt, woraufhin der Beschuldigte sich neben sie gelegt habe (pag. 015, Z. 50 f.). Er reckte hinüber und habe sie über dem Pullover an den Brüsten angefasst (pag. 015, Z. 52 f.). Die Strafklägerin C.________ habe die Hand des Beschuldigten weggestossen und habe gedacht, dieser hätte die Geste verstanden. Nachdem die Strafklägerin C.________ eingenickt gewesen sei, habe der Beschuldigte weitergeredet und ihr Sachen gesagt, wie «du bist so schön, so lieb. Ich will dich einmal ausprobieren und deine Muschi schlecken» (pag. 015, Z. 54 ff.).