Die Strafklägerin C.________ meldete sich am 25. Oktober 2017 gemeinsam mit der Strafklägerin E.________ am Schalter der Polizeiwache K.________ und erhob Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen sexueller Belästigung (pag. 004). Sie gaben Beide an, der Beschuldigte habe sie über einen längeren Zeitraum verbal belästigt. Die Strafklägerin C.________ gab zudem an, der Beschuldigte habe ihr am Vortag, also am 24. Oktober 2017, während sie zum Zweck der Arbeitsverrichtung in der Hocke gewesen sei, von hinten in die Hose gereckt (pag. 004).