Die vom Beschuldigten gegen die Strafklägerinnen im Sinne von Gegenangriffen erhobenen Vorwürfe lassen sich allesamt anhand der darin ersichtlichen Widersprüche problemlos als Erfindungen seinerseits entlarven. Seine Antworten auf Vorhalte mit den entsprechenden Tatvorwürfen erschöpfen sich aber gerade in solchen, meist zusammenhanglosen Gegenangriffen. Dies veranschaulicht, dass seine Aussagen ausschliesslich dem eigenen Schutz dienen und nicht glaubhaft sind. 10.2 Aussagen der Strafklägerin C.________ 10.2.1 Zusammenfassung der Aussagen Die Strafklägerin C._____