061, Z. 406 f.). Der Staatsanwaltschaft gegenüber sagte er aus, er habe ihr gesagt: «Bitte, Lady Gaga, arbeiten und rauche nicht ständig Haschisch und Zigaretten» (pag. 066, Z. 45 f.). An der oberinstanzlichen Einvernahme gab er an, die Strafklägerin E.________ einmal mit Shakira angesprochen zu haben (pag. 515, Z. 3 f. und Z. 19 f.). Das sei aber nur einmal vorgekommen (pag. 515, Z. 19 f.). Sie hätten auf der leeren Baustelle regelmässig Radio gehört und zu diesem Zeitpunkt sei gerade Shakira im Radio gelaufen (pag. 515, Z. 8 ff.). Lady Gaga habe er sie hingegen nicht genannt (pag. 515, Z. 19).