Die Strafklägerin C.________ sei vor ihm aufgestanden, habe ihm die Hand gereicht um ihm beim Aufstehen zu helfen, diese Hilfe habe er aber nicht in Anspruch genommen (pag. 516, Z. 6 f.). Ausserdem gab er an, es hätte einen Vorfall gegeben, bei dem die Strafklägerin C.________ ihm auf dem Baugerüst ein Bein gestellt habe, während er mit einem Farbbehälter auf das Baugerüst habe hinaufsteigen wollen (pag. 516, Z. 23 ff.). Infolge dessen sei er beinahe umgekippt, habe den Vorfall dann aber auf sich beruhen lassen (pag. 516, Z. 23 ff).