10 auf dem immer mehrere Leute – darunter Frauen und zeitweise ein Lehrling – anwesend gewesen seien, habe er nie Schimpfwörter oder sonstige schlechte Wörter verwendet (pag. 514, Z. 30 f. und Z. 36 ff.). Man habe nur über die Arbeit gesprochen (pag. 514, Z. 31). Auf Vorhalt der Aussage von H.________, wonach auf der Baustelle teilweise unter der Gürtellinie geredet werde, meinte der Beschuldigte, dieser könne ja sagen was er wolle. Er jedenfalls habe keine Schimpfwörter benutzt, um jemanden zu beleidigen oder zu verletzen (pag. 514, Z. 43 f.).