Diese würden sich – das habe ihm die Strafklägerin C.________ am 26. Oktober 2017 erzählt (pag. 518, Z. 30) – schon lange kennen und seien befreundet (pag. 518, Z. 18 ff.). Er attestierte der Strafklägerin E.________, dass sie eigentlich eine gute Arbeiterin sei, jedoch einzelne Regeln nicht befolgt habe, sich beispielsweise über die vorgeschriebenen Arbeitszeiten hinweggesetzt und ständig geraucht habe (pag. 514, Z. 2 ff.). Gegenüber der Strafklägerin C.________ sei er so freundlich gewesen, ihr einen Arbeitsplatz zu beschaffen, indem er nach Hause [nach S.________ (Land)] gegangen sei, weil sie Geld gebraucht habe, um von zu Hause auszuziehen (pag. 514, Z. 10 ff. und Z. 20 ff.).