269, Z. 36 f.). Betreffend die behaupteten Vorkommnisse am Mittag gab er an, er sei dort neben ihr gelegen und sie habe ihm zum Aufstehen die Hand gegeben, woraufhin er sie an der Schulter berührt habe (pag. 268, Z. 34 f.). Anschliessend sei der Storenmonteur hineingekommen und der Beschuldigte habe die Strafklägerin C.________ angewiesen, diesem zu zeigen, wo er die Storen montieren solle (pag. 268, Z. 36 ff.). Vor der Kammer bestätigte der Beschuldigte seine Ansicht, dass es sich bei den ihm gegenüber geäusserten Vorwürfen um ein Komplott der beiden Strafklägerinnen handle (pag. 513, Z. 36 ff. und Z. 42 ff.). Diese würden sich – das habe ihm die Strafklägerin C._____