9 klägerin E.________ bitten, sich von dort wegzubegeben (pag. 069, Z. 155 ff.). Als diese sich nicht von dort entfernt habe, habe er ihr gesagt er mache ein Foto von ihr, das sie jedoch von vorne abgebildet hätte, nicht von hinten (pag. 069, Z. 162 ff.). Auf die erneute Frage, weshalb er ein Foto von der Strafklägerin E.________ gemacht habe, erklärte er, er habe sie «6 bis 7 Mal gebeten, dass sie für eine halbe Stunde weggehen soll. Auch Frau C.________ ging mehrmals zu ihr und hat sie darum gebeten» (pag. 70, Z. 182 f.) Die Strafklägerin E.________ sei seiner Ansicht nach nur wütend auf ihn, weil sie