Ich sagte ihr dreimal, dass sie damit aufhören soll. Sie hätte nur eine halbe Stunde warten müssen, dann wären wir fertig gewesen.» (pag. 58, Z. 265 ff.). Die Strafklägerin E.________ habe dabei ständig Marihuana geraucht (pag. 058, Z. 246 f.). Er habe sie verbal vielleicht gelegentlich «Lady Gaga» genannt, wobei immer weitere Arbeitende anwesend gewesen seien (pag. 058, Z. 285 ff.). Die Strafklägerin E.________ habe die Arbeitszeiten nicht respektiert und sei oft zu spät gekommen und zu früh gegangen (pag. 059, Z. 298 f.). Er habe sie nie über ihr Sexualleben ausgefragt (pag. 059, Z. 306).