Später habe er sie erst am 26. Oktober 2017 auf der Baustelle N.________(Baustelle) in K.________ wiedergesehen (pag. 057, Z. 229 ff.). Von sich aus zeigte er ein Foto, dass er auf dieser Baustelle von der Strafklägerin E.________ gemacht hat (pag. 057, Z. 236 ff.) und gab auf Frage an, er habe dieses Foto gemacht, um es später ihrem Chef zu zeigen (pag. 058, Z. 244 f.). Er sagte: «Sie wollte sich von dort nicht entfernen, wir sollten dort arbeiten. Sie