Es bietet sich an, zunächst die verfügbaren Beweismittel – allen voran die Aussagen der Involvierten – zusammenzufassen und auf ihre Glaubhaftigkeit zu prüfen, bevor auf die konkreten Vorwürfe eingegangen wird. 10.1 Aussagen des Beschuldigten 10.1.1 Zusammenfassung der Aussagen Der Beschuldigte wies an der polizeilichen Einvernahme vom 28. November 2017 sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe von sich. Am 24. Oktober 2017 habe er mit der Strafklägerin C.________ zusammen den halben Tag in P.________ beim Q.________ (Baustelle) gearbeitet (pag. 054, Z. 49 ff.). Anschliessend seien sie nach J.____