Die Strafklägerin E.________ verzichtete anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auf das Stellen von Anträgen, wünschte aber die Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils (pag. 526). 6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte ficht das Urteil der Vorinstanz sinngemäss beschränkt an. Er beantragt die Aufhebung der Ziff. II des erstinstanzlichen Urteils und Freispruch von allen Vorwürfen. Zu überprüfen sind somit sowohl die Schuldsprüche als auch die