Die Strafklägerin C.________, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, wiederum substituiert durch R.________, stellte anlässlich der Hauptverhandlung die folgenden Anträge (pag. 525): 1. Die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen und das vorinstanzliche Urteil sei zu bestätigen. 2. Die Verfahrenskosten seien dem Staat oder dem Beschuldigten aufzuerlegen. 3. Der Beschuldigte sei zur Bezahlung einer Entschädigung an die Strafklägerin gemäss der eingereichten Honorarnote zu verpflichten.