2. Ich als Beschuldigter sei von Schuld und Strafe wegen angeblicher Nötigung, falscher Anschuldigung und sexueller Belästigung vollumfänglich freizusprechen. Entsprechend ist das gesamte Urteil aufzuheben. 3. Die Kostenverlegung des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau ist entsprechend ebenfalls vollumfänglich aufzuheben und die Kosten sind vom Staat, eventuell von den Privatklägerinnen zu bezahlen und zu übernehmen. Zuhanden meines Rechtsvertreters ist eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen.