4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 8. Juli 2020 stellte der Beschuldigte den Beweisantrag auf Zeugeneinvernahme diverser Personen und auf Erstellung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens beider Strafklägerinnen (pag. 368). Mit Beschluss vom 17. September 2020 wies die Kammer die in der Berufungserklärung gestellten Beweisanträge ab (pag. 453). Mit Eingabe vom 13. Oktober 2020 beantragte der Beschuldigte die Zeugeneinvernahme von T.________ durch die Kammer (pag. 464), was die Kammer mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 abwies (pag.