1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) stellte mit Urteil vom 9. September 2019 das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen sexueller Belästigung, angeblich mehrfach begangen in der Zeit zwischen 12. Juni 2017 und 6. Juli 2017 in K.________ zum Nachteil von E.________, ein, wobei es die darauf entfallenen Verfahrenskosten in Höhe von CHF 600.00 dem Kanton Bern auferlegte und dem Beschuldigten eine Entschädigung in Höhe von CHF 1'000.00 zusprach (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteils;