28. DNA und übrige biometrische erkennungsdienstliche Daten Dem zuständigen Bundesamt wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten erstellten DNA-Profils (PCN CB.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V. mit Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN CB.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V. mit Art.