26. Rechtskräftige Verfügungen Die vorinstanzlichen Verfügungen über diverse Gegenstände unter Ziffer VI.2. (pag. 3837 f.) sowie die Verwendung des beschlagnahmten Betrags von CHF 151.20 zur anteilsmässigen Verrechnung mit den Verfahrenskosten gemäss Ziffer VI.3. (Art. 267 i.V. mit 442 Abs. 4 StPO; pag. 3838) sind in Rechtskraft erwachsen. 27. Vorzeitiger Strafvollzug Bei diesem Ausgang des Verfahrens geht der Beschuldigte in den am 26. November 2018 angetretenen Strafvollzug zurück.