Infolge seiner aufrechterhaltenen Nähe zum Heimatland, dem bestehenden familiären Netzwerk und der ihm bekannten Kultur gilt er – trotz seines langen Aufenthalts in der Schweiz – als nach wie vor mit den dortigen Gegebenheiten vertraut. Dies gilt umso mehr, als sich sein gesellschaftliches Leben in der Schweiz ganz vorwiegend im Kreise Angehöriger des eigenen Landes abspielt. Auch wenn die Reintegration in DE.________ nach der langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz mit Schwierigkeiten verbunden wäre, erscheinen die Resozialisierungschancen im Herkunftsland aus den genannten Gründen grundsätzlich gut.