__ geborenen Tochter (geb. DN.________) in die Schweiz ein. Bis zu seiner Verhaftung lebte der Beschuldigte mit seiner Ehefrau und der gemeinsamen Tochter zusammen (pag. 3582; pag. 3785 f.). Gemäss eigenen Angaben hat der Beschuldigte vier Geschwister, wobei drei davon in DM.________ leben würden (pag. 3786 f.). Die Ehefrau des Beschuldigten ist – wie der Beschuldigte – DE.________ Staatsangehörige. Über ihren Werdegang in DE.________ ist nichts bekannt. Seit 2014 lebt sie in der Schweiz und verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung (Stand: 13. Dezember 2018, pag.