er wurde in den Jahren 2012 und 2013 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie 2015 wegen Betrugs jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt. Zuletzt hat er sich – aus rein finanziellen Beweggründen und ohne selber süchtig zu sein – der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit eines Verbrechens schuldig gemacht. Er hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz wiederholt und zuletzt massiv missachtet. Insgesamt schlägt die Delinquenz des Beschuldigten klar negativ zu Buche.