Weitere Sozialkontakte scheint der Beschuldigte in der Schweiz aber nicht zu haben: Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, was er ausserhalb der Familie für Kontakte in der Schweiz habe, antwortete er pauschal mit „Ich habe Kollegen, Freunde und so“, ohne allerdings konkret zu werden. Soweit bekannt, war der Beschuldigte auch nie in einem Verein oder dergleichen. Vereins- oder Arbeitskollegen hat der Beschuldigte – soweit ersichtlich – keine. Solche oder sonstige Kollegen hat der Beschuldigte denn auch nie erwähnt. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung sagte der Beschuldigte aus, dass er vor allem zu seiner Familie und Verwandten Kontakt habe (pag. 4049 Z. 13).