Der Beschuldigte verfügt über keine Vermögenswerte. Zudem ist im Betreibungs- und Verlustscheinregister eine Betreibung in Höhe von CHF 220.00 verzeichnet (pag. 4018 ff.). Über das gesellschaftliche Leben des Beschuldigten ist nicht viel bekannt. Vor seiner Verhaftung lebte er mit seiner Ehefrau und seiner Tochter zusammen (pag. 3575 ff.). Sein aus erster Ehe stammender Sohn (geb. DS.________) lebt in DO.________ bei seiner Mutter (pag. 3582; pag. 3784 ff.). Weitere Sozialkontakte scheint der Beschuldigte in der Schweiz aber nicht zu haben: