Urteil des Bundesgerichts 6B_1107/2019 vom 27. Januar 2020 E. 2.6.1). Im Grundsätzlichen ist sodann festzuhalten, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht gleichsam schematisch ab einer gewissen Aufenthaltsdauer eine Verwurzelung in der Schweiz annimmt. Spielt sich das gesellschaftliche Leben einer ausländischen Person primär mit Angehörigen des eigenen Landes ab, spricht dies eher gegen die Annahme einer gelungenen Integration.